Pflegehilfsmittel

Die Pflegekasse übernimmt für Personen mit Pflegestufe, die in der Häuslichkeit gepflegt werden, die Kosten für „Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel“ in Höhe vom max. 40,00 € pro Monat.
WAS sind zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel?
- Einmalhandschuhe
- Desinfektionsmittel
- Mundschutz
- Bettschutzeinlagen
- Schutzschürzen
WER hat Anspruch auf monatliche Pflegehilfsmittel?
- Wer eine Pflegestufe hat, hat laut Sozialgesetz Anspruch auf zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel in Höhe von 40,00 € monatlich.
- Die Pflege muss zu Hause oder in einer Wohngemeinschaft erfolgen.
- Die Pflege wird von Angehörigen bzw. dem ambulanten Pflegedienst durchgeführt.
- Pflegebedürftige im Pflegeheim haben keinen Anspruch auf Pflegehilfsmittel.
WIE werden Pflegehilfsmittel beantragt?
Möchten Sie jeden Monat zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel über uns beziehen, dann können Sie den Antrag auf Kostenübernahme mit uns zusammen ausfüllen. Wir reichen diesen dann bei Ihrer Pflegekasse ein und nach Genehmigung erhalten Sie von uns die gewünschten Pflegehilfsmittel.
Der Antrag muss nicht jeden Monat neu gestellt werden. Eine Verordnung oder ein Rezept vom Arzt ist nicht erforderlich.

Weiterführende Informationen
Montag – Donnerstag | 08:30 Uhr – 18:00 Uhr |
Freitag | 08:30 Uhr – 16:30 Uhr |
Service
03838-200723
E-Mail: info@sanitaetshaus-wagner.de